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    Betriebshilfe

    Wenn Sie als Betriebsleiter oder mitarbeitender Ehepartner erkranken, wird die Weiterführung des Betriebes schnell zu einer großen Herausforderung. Damit in der Zeit Ihrer Krankheit Ihr Betrieb weiterläuft leisten unsere Betriebshelfer Hilfe im Notfall.

    Die Kosten dafür werden – je nach Versicherungsfall – von der Alterskasse, Krankenkasse, Pflegekasse oder Berufsgenossenschaft übernommen.

    Unsere Betriebshelfer übernehmen alle Arbeiten, die für den Fortbestand des Betriebes zwingend erforderlich sind. Allem voran zählt dazu die Versorgung der Tiere. Aber auch dringende Feldarbeiten werden von unseren Mitarbeitern ausgeführt.

    Wann kann Betriebshilfe bewilligt werden?

    • ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit
    • Krankenhausaufenthalt
    • medizinischer Rehabilitationsmaßnahme
    • Schwangerschaft und Mutterschutz
    • Im Todesfall

    Grundvoraussetzung:
    Die zu vertretende Person muss bei der landwirtschaftlichen Kranken- bzw. Alterskasse versichert sein!