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    Haushaltsnahe Dienstleistung nach §45

    Nach dem § 45a des Sozialgesetzbuches haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Dies wird ab dem Pflegegrad 1 mit einem Entlastungsbeitrag von bis zu 125 € monatlich von den Pflegekassen getragen. 

    Ziel der Haushaltsnahen Dienstleistungen:

    • Den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit geben:
      • möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben
      • Soziale Kontakte aufrechtzuerhalten
      • Ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können
      • Entlastung der Pflegepersonen
    • Welche Aufgaben übernehmen wir, um Sie zu unterstützen:
      • Reinigung der Wohnung
      • Waschen & Bügeln
      • Zubereitung von Mahlzeiten
      • Gartenarbeiten